Der Ortsbeirat hatte über die Aufhebung des aktuellen Bebauungsplans Leubener Straße / Kiesgrube zu beraten. Seit 2004 ist dieses Gebiet als Überschwemmungsgebiet der Elbe festgelegt und damit eine Bebauung gemäß Baugesetzbuch grundsätzlich untersagt.
Die Ortsbeiräte vertagten ihren Beschluss, da große Teile fürchten, damit sei auch die Einrichtung einer öffentlichen Badestelle an der Leubener Kiesgrube und einen Rückbau für die bereits angelegte Straße verbunden.
Informiert wurden die Beiräte auch über die Wohnbauprojekt „Laubegaster Gärten“ an der Linzer Straße 2 und 4. Bis voraussichtlich Ende 2013 sollen fünf Gebäude mit insgesamt 20 Eigentumswohnungen entstehen.